Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Ein Beratungseinsatz (Beratungsgespräch) nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein verpflichtender Besuch, der bei Bezug von Pflegegeld erforderlich ist. Die Häufigkeit bei Pflegegrad 2 und 3 ist halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Ziel ist die Überprüfung der Pflegesituation und Unterstützung bei der Organisation sowie bei der Vermeidung von Überlastung.

Wenn Sie dies betrifft, bemühen Sie sich bitte rechtzeitig um eine Terminvereinbarung mit uns und warten Sie nicht, bis Ihre Krankenkasse Sie auffordert, das Gespräch zu vereinbaren. Leider ist es schon öfter vorgekommen, dass die Fristen verstrichen sind und die Krankenkassen dann Leistungen gekürzt oder gestoppt haben.

Deshalb vereinbaren Sie am Besten 6 Wochen vor Ablauf der Frist für ein durchgeführtes Beratungsgespräch einen Termin mit uns.