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Entlastungsleistungen

Zu den Leistungen zählen Beschäftigung oder Beaufsichtigung

Die Entlastungsleistung richtet sich an ALLE Pflegebedürftige (ab Pflegegrad 1). Die finanzielle Unterstützung durch den Entlastungsbetrag verfällt nicht und können auf die Folgemonate bis ins nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Haushaltsnahe Dienstleistungen
– Hilfe im Haushalt: Aufräumen von Kleiderschrank und Kühlschrank
– Sortieren persönlicher Unterlagen
– Gestaltung des häuslichen Alltags (Strukturierung des Tagesablaufs)
– Handwerkliche Unterstützung wie das Auswechseln von Glühbirnen
– Blumen- und Pflanzenpflege, auch auf Balkon und Terrasse

Beschäftigung, Hobby und Kommunikation

- Emotionale Sicherheit durch die Anwesenheit einer Betreuungsperson
- Aufrechterhaltung sozialer Kontakte (vorlesen, spazieren gehen, zum Friseur begleiten etc.) 
- gemeinsame Gesellschafts- oder Rätselspiele
- gemeinsam kochen und backen (Hilfe bei der Nahrungsaufnahme)
- gemeinsam lesen, malen, basteln oder Handarbeiten
- Unterstützung zum Gebrauch von Fernseher, Handy, Tablet oder Computer
- Übungsbeispiele zur Mobilisation und Kräftigung der Muskulatur 
- gemeinsame Gespräche
- Unterstützung bei der Korrespondenz mit Behörden etc.
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