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Verhinderungspflege

Nehmen Sie sich eine Auszeit!

Sie sind erschöpft von der Betreuung und Pflege Ihres Angehörigen? Oder Sie sind selbst krank und müssen sich einer Behandlung unterziehen?

Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht, wenn die Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit oder andere Einflüsse die Versorgung nicht ausführen kann. Es dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen.

Schöner Leben erbringt alle Leistungen der Grundpflege, sowie Betreuungsleistungen. Wenn ein Pflegegrad (ab Pflegegrad 2) vorhanden ist wird ein zusätzliches Budget von jährlich 1.612 € zur Verfügung gestellt, das Stunden- oder Tageweise abgerufen werden kann. Dieser Betrag verfällt, wenn es nicht bis zum Ende des Jahres beansprucht wird. Das Pflegegeld wird in dieser Zeit weiter gezahlt.

Ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen organisieren wir eine Vertretung für ein paar Stunden, Tage oder Wochen und sind auch im Falle eines wichtigen Termins für Ihre Angehörigen da. Damit die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann, muss der Pflegebedürftige mindestens sechs Monate von Ihnen zu Hause gepflegt worden sein.

Die Kosten für die Verhinderungspflege werden von den Pflegekassen für maximal 6 Wochen oder 42 Tage übernommen. Diese können Sie in einzelne Tage aufteilen oder sogar stundenweise in Anspruch nehmen.

Es ist eine Kombination für Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege möglich. So können 50 % der Gelder (806 Euro), die für die Kurzzeitpflege zur Verfügung stehen für die Verhinderungspflege genutzt werden. Die Leistungen für Verhinderungspflege lassen sich so auf 2.418 Euro im Kalenderjahr erhöhen.

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